Praxis für Podologie
Sie erreichen uns: Montag 09.00 - 17.00 Uhr Dienstag - Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung.
Wir sind in der Praxis für Sie tätig und möchten das auch weiterhin tun. Deshalb bitten wir Sie unsere Praxis bei - Erkältungskrankheiten, - grippeähnlichen Symptomen z.B. Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Atemnot nicht zu betreten. Auch wenn Sie - in den letzten 14 Tagen aus einem sogenannten Corona-Risikogebiet zurückgekehrt sind, - wenn Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19 (Coronavirus) Erkrankten hatten, bitten wir Sie die Praxis nicht zu betreten. Nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf. Zu unserem Schutz und dem Schutz der anderen Patienten. Danke
Verordnung von podologischer Therapie ab dem 01.07.2020 In einer podologischen Praxis ist seit dem 01.07.2020 auch die Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind möglich (§ 27 Abs. 1 HeilM-RL). Voraussetzung einer solchen Vergleichbarkeit sind ein herabgesetztes Schmerzempfinden und eine autonome Schädigung im Bereich der unteren Extremitäten aufgrund: - einer sensiblen oder sonsomotorischen Neuropathie oder - eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms. Diagnosengruppen Bisher: DF - Diabetisches Fußsyndrom Neu: NF - Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie QF - Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms Achten Sie darauf, dass Ihr behandelnder Arzt die verschriebene Maßnahme auf der Heilmittelverordnung ausführlich diagnostisch begründet. So, wie das bisher auch bei einem diabetischen Fußsyndrom notwendig war.
 Zusammensetzung des Behandlungspreises Oft gibt es Fragen zum Behandlungspreis. Auch die Frage: warum ist es hier teurer, wird gestellt. Von großer Bedeutung ist immer die Lage und Ausstattung der Praxis. Weitere Faktoren sind ...